2. Meldeverfahren
Nach Erhalt Ihres Hinweises wird die Meldestelle
• zunächst den Eingang des Hinweises innerhalb von 7 Tagen bestätigen und die sachliche Zuständigkeit oder die etwaige Zuständigkeit einer spezialgesetzlichen Meldestelle prüfen,
• anschließend prüfen, ob der Hinweis stichhaltig und glaubwürdig ist; erforderlichenfalls sind unter Wahrung der Vertraulichkeit weitere Informationen einzuholen,
• im Weiteren ggf. angemessene Folgemaßnahmen prüfen und ergreifen.
• Ihnen innerhalb von 3 Monaten ab Eingangsbestätigung eine Rückmeldung zu Ihrer Eingabe inklusive geplanter sowie bereits ergriffener Folgemaßnahmen sowie die Gründe für diese geben.
Sämtliche Informations-, Verfahrens- und Prüfschritte sowie Ergebnisse und Maßnahmen werden von der Meldestelle unter Wahrung der Vertraulichkeit, des Datenschutzes sowie der Datensicherheit entsprechend dokumentiert. Dafür wurden geeignete technisch-
organisatorische Maßnahmen installiert. Bei weitergehenden Rückfragen zum Datenschutz wenden Sie sich bitte an den Datenschutzbeauftragten.