Meldeportal Hinweisgeberschutzgesetz
In Übereinstimmung mit dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) hat die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg eine interne Meldestelle eingerichtet. Über diese können Verstöße im beruflichen Kontext bzw. Hinweise über etwaige Verstöße abgegeben werden,
- die mit einer Geld- oder Freiheitssstrafe belegt sind
- die mit Strafzahlungen (Bußgeldern) belegt sind, sofern die betroffene Vorschrift Körper, Leben, Gesundheit schützt oder dem Schutz der Rechte von Beschäftigten oder ihrer Vertretungsorgane dient.
- die gegen Gesetze und Vorschriften Deutschlands (Bund und Bundesländer), der Europäischen Union und der EU-Atomgemeinschaft in bestimmten Bereichen des Rechts (wie z. B. Bekämpfung von Geldwäsche/Korruption; Vorgaben zum Umweltschutz; Regelungen zu Vergabeverfahren von öffentlichen Aufträgen, Datenschutz etc.) verstoßen. Die vollständige Liste ist im Gesetzestext aufgeführt.
Grundlage bildet das Hinweisgeberschutzgesetz . Das Gesetz regelt den Schutz sog. Hinweisgeber oder auch Whistleblower bei der Meldung von Verstößen innerhalb einer Organisation.